Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist ein Prinzip das Aneignung von Wissen über eine Sache für möglich hält. Wer unwissend ist, hat es versäumt die Wahrheit zu finden, obwohl die Gelegenheit dazu bestand.
Dieses Versäumnis liegt im Zuständigkeitsbereich des Suchenden den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Es ist nicht möglich Täuschungen als Entschuldigung geltend zu machen, Täuschung, also willentliche Unwissenheit ist als solche erkennbar.

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